Es wird nur Gästen mit einem gebuchten Termin Zutritt zum Außenbereich gewährt. Dieser kann auch Vorort gemacht werden.
Gäste sollten asymptomatisch im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sein (nachweislich genesen, geimpft oder getestet)
Einen, auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen (nicht älter als 24 Stunden, wobei dieser auch von meiner geschulten Mitarbeiterin durchgeführt werden kann und nicht bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr erforderlich ist)
Eine Bewirtung der Gäste erfolgt ausschließlich mit festem Sitzplatz und nur für Angehörige aus höchstens zwei Haushalten pro Tisch (wieviele Personen zu den einzelnen Haushalten zählen, bleibt dabei unberücksichtigt)
Zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen wird das Abstandsgebot eingehalten
Die Personendaten aller Gäste werden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst
Das Tragen einer medizinischen Maske ist notwendig beim Eintreten des Lokals und sobald der Sitzplatz verlassen wird.
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